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Krankenkassen-Abrechnung

Der Augenoptikermeister

Krankenkassen-Abrechnung bei medizinischen Kontaktlinsen

Bei bestimmten medizinischen Indikationen können Kontaktlinsen ärztlich verordnet und im Rahmen der Hilfsmittelversorgung durch die gesetzliche Krankenkasse geprüft werden. Das betrifft zum Beispiel Spezialkontaktlinsen bei Keratokonus, Zustand nach Keratoplastik, irregulärer Hornhaut oder anderen komplexen Sehsituationen.

Ich unterstütze Patientinnen und Patienten in Hochheim am Main, Frankfurt und dem Rhein-Main-Gebiet bei der kontaktlinsentechnischen Einordnung, Anpassung, Dokumentation und Aufbereitung relevanter Messdaten für Kostenvoranschlag und Genehmigungsprüfung.

Bei welchen Indikationen kann eine Prüfung sinnvoll sein?

Ob eine Versorgung über die Krankenkasse möglich ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Häufig relevante Situationen sind zum Beispiel:

  • Keratokonus und andere irreguläre Hornhautformen
  • Zustand nach Keratoplastik oder Hornhautoperation
  • irregulärer Astigmatismus, wenn eine Brille nicht ausreichend korrigiert
  • Sklerallinsen-Indikationen bei komplexer Hornhaut oder Augenoberfläche
  • therapeutische Kontaktlinsen bei bestimmten Hornhauterkrankungen
  • Iris-Print- oder Okklusionslinsen bei entsprechender medizinischer Fragestellung

Grundlage ist in der Regel eine ärztliche Verordnung. Zusätzlich können je nach Fall Messdaten, Topographie oder Tomographie, Visus, Refraktion, Diagnose und Angaben zur bisherigen Versorgung wichtig sein.

So läuft die Prüfung in der Praxis ab

  1. Ärztliche Verordnung oder Befunde: Die behandelnde Augenarztpraxis stellt die medizinische Grundlage fest.
  2. Kontaktlinsentechnische Einordnung: Ich prüfe, welche Versorgung nach Messung und Anpassprüfung sinnvoll sein kann.
  3. Kostenvoranschlag: Wenn eine Kassenprüfung infrage kommt, bereite ich die relevanten Unterlagen und Messdaten für den Kostenvoranschlag vor.
  4. Genehmigungsprüfung: Die Krankenkasse prüft den Antrag und entscheidet über Genehmigung oder Kostenübernahme.
  5. Versorgung und Kontrolle: Nach Klärung der Grundlage erfolgen Anpassung, Einweisung, Abgabe und Verlaufskontrollen.

Verordnung, Genehmigung und Kostenübernahme

Wichtig zu wissen

Die ärztliche Verordnung erfolgt durch die behandelnde Augenärztin oder den behandelnden Augenarzt. Die Entscheidung über Genehmigung oder Kostenübernahme trifft die jeweilige Krankenkasse. Eine Kostenübernahme kann deshalb nicht pauschal zugesagt werden.

Ich kann die Versorgung fachlich einordnen, Messdaten aufbereiten, den Kostenvoranschlag vorbereiten und den Ablauf mit den vorhandenen Unterlagen unterstützen.

Bei gesetzlichen Krankenkassen läuft die Prüfung häufig über einen Kostenvoranschlag oder ein elektronisches Genehmigungsverfahren. Welche Unterlagen nötig sind, hängt von Indikation, Krankenkasse und konkreter Versorgung ab.

Was ist mit privaten Krankenversicherungen?

Bei privaten Krankenversicherungen hängt eine Erstattung vom individuellen Tarif und der medizinischen Begründung ab. Ich kann Ihnen auf Wunsch einen detaillierten Kostenvoranschlag erstellen, den Sie selbst bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen.

Weitere fachliche Informationen finden Sie auf den Seiten Sklerallinsen, Kontaktlinsen bei Keratokonus, Kontaktlinsen nach Keratoplastik und Für Augenärzte und Kliniken.

Kassenprüfung vorbereiten

Wenn es um Keratokonus, Sklerallinsen, Keratoplastik oder eine andere Speziallinsenversorgung geht, starten Sie am besten mit der strukturierten Speziallinsen-Anfrage. So kann ich einschätzen, welche Befunde und Unterlagen im nächsten Schritt sinnvoll sind.

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Pflegemittel nachbestellen

Wenn Sie bereits mit Kontaktlinsen oder Speziallinsen versorgt sind und wissen, welche Pflegeprodukte zu Ihrer Linse passen, können Sie Pflegemittel über unseren Shop nachbestellen. Die Bestellung wird Ihnen zugeschickt.

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Die Frage, ob und welche Kosten übernommen werden, hängt von Verordnung, Vertrag, Krankenkasse und Einzelfall ab. Bitte bestellen Sie nur Produkte, die zu Ihrer Versorgung passen.